Heilverfahren – Neue Behandlungsoptionen für Rentner*innen

Die Bundesregierung hat mit dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ im Sozialgesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinische Rehabilitation in Form eines Heilverfahrens in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit ist derzeit vielen nicht bekannt.

Ist Ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und kann diese mit den einzelnen Maßnahmen, wie Krankengymnastik und Ergotherapie nicht wiederhergestellt werden, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt/Facharzt über die Möglichkeit der ambulanten medizinischen Rehabilitation im Therapiezentrum PRO sprechen. Ihr Hausarzt/Facharzt wird dann feststellen ob Sie soweit belastbar sind, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden können und Ihren Leistungsantrag vorbereiten, den Sie dann an Ihre Krankenkasse übermitteln. Die Krankenkasse nimmt dann nach einem positiven Bescheid mit dem Therapiezentrum PRO Kontakt auf und meldet Sie zur Rehabilitation an.

Wenn Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung. Haben Sie Fragen, dann steht Ihnen dazu unsere  Sozialdienstmitarbeiterin Frau Häring jederzeit telefonisch unter 08803 6399-399 oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Umfangreiche Therapien durch qualifizierte Therapeuten